Bestattungsinstitut Schmitt
Bestattungsinstitut Schmitt
 

Bestattungsvorsorge: für den Partner, für die Familie, für sich selbst

Wissen Sie, was es für Sie bedeutet, dass das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2004 gestrichen worden ist? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften die Erben für eine standesgemäße Bestattung. D.h. die Bestattung bleibt der eigenen Vorsorge überlassen, wenn man die Hinterbliebenen damit nicht belasten möchte.
Belasten Sie Ihre Angehörigen nicht unnötig, denn es kann passieren, dass Sie Ihre Verwandten damit in ziemliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. Schließlich fallen neben den reinen Bestattungskosten noch weitere Kosten für Gebühren, Grabpflege, Traueranzeigen und Bewirtung usw. an.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Sollten sich nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch bei uns die Wünsche des Kunden festigen, so ermittlen wir die Kosten. Anschließend zahlt der Kunde gemäß dem Kostenvoranschlag Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieser Betrag wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann an uns zur Erfüllung der Vorsorgevereinbarung ausgezahlt.

Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in aller Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten auch bei Suizid oder bei Unfalltod sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt. Es wird gerne behauptet, Sterbegeldversicherungen seien unnötig und teuer. Ein ebenso falscher wie wenig durchdachter Vorwurf. Denn nur wer den Zeitpunkt des eigenen Todes vorhersagen kann, könnte auch das finanziell günstigste Angebot auswählen. Im Normalfall muss aber die vorgesehene Summe jederzeit zur Verfügung stehen. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung. Der Vorteil einer Treuhandanlage oder einer Sterbegeldversicherung ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.

Bei allen Themen rund um die Bestattungsvorsorge sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

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